FAQ`S
Wann findet der probetermin statt?
der Probetermin findet meist 5-6 Wochen vor der Hochzeit statt
muss ich eine anzahlung leisten?
es ist eine anzahlung von 35 % des jeweiligen Weddingpakets am tag der probe in bar zu leisten
wo findet das probe-/ und Brautstyling statt?
das Probe-/ und Brautstyling findet gerne an deinem Wunschort statt,
Ggf. nach rücksprache auch bei mir zu hause.
sind fahrtkosten zu leisten?
die ersten 25 km sind inkl. (berechnet ab der ersten Fahrt) - jeder weitere wird mit 0,30 € berechnet.
bei fahrten über eine Stunde, wird jede angefangene Stunde mit 20 € berechnet
was muss ich noch beachten?
bei Arbeitsbeginn vor 06:00 Uhr wird jede angefangene Stunde mit 50 € berechnet (hierzu zählt bereits die fahrtzeit)
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen werden mit einem zuschlag von 20 % der Gesamtleistung berechnet
bekomme ich bei dir auch künstliche wimpern und/oder Haarschmuck?
gerne verwende ich auch künstliche wimpern bei deinem styling, diese werden mit 10 € berechnet.
gegen einen aufpreis erhälst du bei mir auch eine kleine auswahl an Haarschmuck
was ist, wenn ich noch eine zusätzliche probe wünsche?
gerne kannst du eine zweite probe vereinbaren,
hierfür stelle ich dir für die erste stunde
80 € und jede weitere angefangene !/2 Stunde 25 € (zzgl. Fahrtkosten) in rechnung
was ist, wenn ich nach dem probetermin nicht zufrieden bin?
falls du nach der probe nicht zufrieden bist, hast du die möglichkeit innerhalb 24 Std nach dem styling mir eine rückmeldung darüber zu geben, dass du das brautstyling bei mir nicht mehr in anspruch nimmst. somit fallen natürlich nur die kosten für das Probestyling an.
auch ich behalte mir in äußerst seltenen fällen vor, das brautstyling nach einer probe nicht zu leisten, wenn es menschlich und persönlich einfach nicht harmoniert
was ist, wenn ich mein brautstyling absagen muss?
falls du innerhalb von 4 wochen vor beginn deiner hochzeit dein brautstyling absagen musst, muss ich dir leider eine Ausfallentschädigung von weiteren 35 % des restbetrages in rechnung stellen (ausgenommen sind gründe im Sinne von § 275 BGB)
bei fixer terminbuchung erklärst du dich hiermit einverstanden